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Wer seine Feuerwaffe transportiert ohne Waffe und Munition zu trennen, kann mit einer Busse von 300 Franken bestraft werden

Am 1. Januar 2020 ist eine neue Ordnungsbussenverordnung in Kraft getreten. Die meisten Delikte betreffen den Strassenverkehr. Zwei Bestimmungen haben aber auch Auswirkungen auf Schützinnen und Schützen: Wer seine Feuerwaffe transportiert ohne Waffe und Munition zu trennen, kann mit einer Busse von 300 Franken bestraft werden.

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