Mitgliedschaft

Die Bedingungen für einen Vereinsbeitritt sind in den Statuten unter Punkt 3.1 festgehalten. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Mit dem Beitritt in den Landsturmverein erlauben Sie explizit die Publikation ihres Namens, ihres Jahrganges und ihren Schiessleistungen in  Ranglisten, Schiessberichten und Fotos im Internet oder Zeitungsberichten!